E-Scooter Gesetze: Diese Regeln gelten jetzt

E-Scooter Gesetze und Regelungen in Deutschland 2019

Freie Fahrt für E-Scooter: Im frühen Sommer 2019 werden die praktischen Elektrotretroller voraussichtlich auf Deutschlands Straßen zugelassen. Anfang Mai wird der Bundesrat der Zulassung zustimmen, sodass die im Februar beschlossene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) endlich in Kraft treten kann. Welche E-Scooter Gesetze und Regelungen dann für die wendigen Roller gelten, erfahrt ihr hier.

Was sind E-Scooter laut Gesetz in Deutschland?

Für die Zulassung der E-Scooter in Deutschland wurde vom Gesetzgeber extra die Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen. Diese müssen über eine Lenk- oder Haltstange verfügen. Dazu sollen sie ein Vorder-, ein Rück- und ein Bremslicht sowie zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen aufweisen. Außerdem müssen die Scooter-Fahrer am Fahrzeug eine „helltönende Glocke“ montieren. Erlaubt sind sowohl Roller mit als auch ohne Sitz. Um zugelassen zu werden darf ein E-Scooter nicht mehr als 55 Kilogramm wiegen, 1,40 Meter hoch und 2 Meter lang sein. Die maximale Leistung darf 500 Watt nicht überschreiten. Trotz der ganzen Vorschriften gilt für das Fahren der Elektroroller keine Helmpflicht. Wie beim Fahrrad wird die Fahrtrichtung durch Handzeichen angezeigt, Blinker gibt es nicht.
Wer einen Elektroroller fahren möchte, braucht dafür zwingend eine Haftpflichtversicherung. Das Versicherungsunternehmen stellt dafür eine Plakette aus, die gut sichtbar am Fahrzeug befestigt werden muss.

Wo und wie schnell dürfen E-Scooter in Deutschland gefahren werden?

E-Scooter, die zwischen 6 und 12 km/h schnell fahren, dürfen auf nur auf Radwegen gefahren werden. Nur wenn kein Radweg zur Verfügung steht, dürfen sie innerorts auch auf der Straße fahren. Ob das Mindestalter für die langsamen E-Scooter Modelle bei 12 Jahren oder 15 Jahren liegen soll, darüber streitet der Bundesrat noch.
Neben den langsamen E-Scootern gibt es auch solche, die die maximale Geschwindigkeit von 12 bis 20 km/h erreichen. Diese Modelle dürfen auch nicht auf Gehwegen fahren, sind dafür aber auch außerhalb von Ortschaften erlaubt. Sollten keine Radwege vorhanden sein, muss auf die Straße ausgewichen werden. Es gelten die Ampeln für Radfahrer bzw. Autos. Diese E-Roller dürfen Jugendliche ab 15 Jahren fahren.
Laut aktuellem Stand ist eine Fahrerlaubnis oder ein Mofa-Führerschein nicht nötig, um Elektroscooter fahren zu dürfen. Auch eine regelmäßige TÜV-Prüfung ist nicht erforderlich.

Gesetze für E-Skateboards

Die genannten Gesetze und Verordnungen gelten übrigens nicht für Hoverboards, Mono-Wheels, E-Skateboards und ähnliche Fahrzeuge ohne Haltestange. Für diese E-Fahrzeuge wird es in Zukunft eine eigene Regelung geben.

E-Scooter Gestze in anderen Ländern

Außerhalb von Deutschland gehören E-Scooter schon längst zum Stadtbild. In Österreich beispielsweise gelten für Elektro-Scooter bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und einer maximalen Leistung von 600 Watt die gleichen Regelungen wie für ganz normale Fahrräder.
In Spanien wurden die lockeren Regelungen für E-Scooter vor Kurzem verschärft. Dort dürfen E-Scooter nun nicht mehr auf Gehwegen fahren. Im Gegensatz zu den USA sind in allen Ländern der EU E-Scooter nur mit Typenprüfung oder Einzelzulassung erlaubt. Wird ein Fahrzeug also in einem EU-Land zugelassen, gilt die Zulassung auch für die anderen Mitgliedstaaten. Wie in Deutschland gilt auch in den anderen EU-Ländern die Versicherungspflicht. Weitere E-Scooter Gesetze wie zum Beispiel die Höchstgeschwindigkeit unterliegen jeweils den nationalen Regelungen.

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