E-Scooter im Verkehr – diese Regelungen gilt es zu beachten

Auf die Scooter, fertig, los! Es riecht nach dem langersehnten Start eines der innovativsten Fortbewegungsmittel, die wir seit langer Zeit gesehen haben. Wo früher nerviges und häufiges Umsteigen in öffentliche Verkehrsmittel einem beinahe die Zornesröte ins Gesicht getrieben hat, ist heute nur noch ein entspannter Vibe voll von Vorfreude zu vernehmen. Lange Fußmärsche und schmerzende Füße waren gestern und wir dürfen die Welt des E-Scooters endlich offiziell begrüßen. Um auch für alles entsprechend vorbereitet und gewappnet zu sein, gibt euch der Monkey die ersten Kniffe für den Start mit an die Hand.

Zulassung bringt Freshness-Faktor in die Stadt

Besonders die Bequemen unter euch können nun durch einen Beschluss endlich auf die beliebten Elektroroller zurückgreifen und ihren Fußsohlen eine kurze Pause gönnen. Am 03.04.2019 bestätigte man die Verordnung, sodass am 17.05.2019 anschließend auch noch der Bundesrat den Sack zumachen konnte! Die Rede ist dabei natürlich von den bereits hoch angepriesenen E-Scootern. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nun offiziell in der Stadt zum standesgemäßen Cruisen genutzt werden, ohne eine saftige Strafe ins Gehege flattern zu sehen.

Diese Punkte solltest du unbedingt beachten

Obwohl das zugegebenermaßen ziemlich coole und lässige Umherfahren bereits für sich spricht, müssen dennoch einige Vorschriften beachtet werden. Wer diese aber beherrscht, kann sich geradewegs auf die Straße wagen!

Wer durch den Großstadtdschungel fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Für alle anderen heißt es erstmal noch – abwarten, Banane essen und erstmal mit den üblichen Verkehrsmitteln von A nach B gelangen. Wer umgeben von Fahrradwegen ist, sollte diese auch unbedingt benutzen. PLEV, also Personal Light Electric Vehicles, bekommen von Gesetzes wegen her, die rote Karte aufgedrückt, wenn es um das Fahren auf der Straße oder auf dem Bürgersteig geht. Die Straße ist nur dann erlaubt, wenn gerade kein Fahrradweg im Sichtfeld ist. Der Bürgersteig bleibt jedoch immer ein No-Go! Durch die vorgeschriebenen 20 km/h lässt es sich zwar ganz gut auf dem Fahrradweg mithalten, nächtliche Rennen sind dennoch nicht erlaubt und lassen sich mit dieser Begrenzung vermutlich sowieso nur schwer umsetzen. Für eine frische Brise im Sommer reicht die Geschwindigkeit aber definitiv aus! Damit auch wir E-Scooter-Fahrer uns perfekt in den Straßenverkehr eingliedern, ist ein gut sichtbares Kennzeichen ein absolutes Muss. Dieses Branding wird höchstwahrscheinlich die Größe 6,5 cm x 5,3 cm besitzen, also in etwa 23% der Fläche eines Roller-Kennzeichens. Auch eine Versicherung muss für die Nutzung unbedingt am Start sein.

Klingel und Co – noch mehr wichtige Info´s!

Damit man dem Vordermann nicht über den Haufen fährt, müssen alle E-Scooter fahrdynamische Mindestanforderungen erfüllen. Dies bedeutet, dass die Fußbremse aus steinzeitlichen Tagen eher keine Anwendung mehr findet und die Geschwindigkeit nicht schnell und sicher genug reduziert. Eine Bremse muss das neue Gefährt somit auf jeden Fall haben. Der Monkey empfiehlt diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Außerdem muss das neue Wunschgefährt über eine anständige Lenkung verfügen, um gut und wendig durch den Alltag fahren zu können. Mit Lenkung ist gemeint, dass der E-Scooter mindestens eine Lenk- oder Haltestange besitzen sollte. Klingt nach einer Menge Vorgaben – ich weiß! Aber sieh es positiv – du sorgst mit diesen Maßnahmen nicht nur für deine eigene Sicherheit, sondern lässt auch gleichzeitig die Frauenherzen höherschlagen. Damit wirst du ganz schnell vom Standard-Affen zum Alphamännchen. Win-Win! Achte zudem immer darauf, dass eine Betriebserlaubnis beim Kauf mit dabei ist. Ohne diese, siehts bei der Beantragung einer Haftpflichtversicherung eher schwierig aus.

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